Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und Anwendungsbereich

- Die nachfolgenden AGB gelten für alle von paws on pictures – Jennifer Seifert, nachfolgend „Fotografin“, durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.

- Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Änderungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

- Zu einer besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Bezeichnung verzichtet. Es sind jederzeit Personen jeden Geschlechts gemeint.

2. Auftrag

- Der Auftraggeber bestätigt mit Buchung, volljährig zu sein oder eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten zu besitzen. Diese muss auf Nachfrage vorgelegt werden.

- Der Auftrag kommt zustande, sobald eine eindeutige schriftliche oder mündliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt. Hierzu zählen eindeutige Bestätigungen über das Kontaktformular der Website, per E-Mail oder per Social Media-Nachricht.

- Mit Buchung einer angebotenen Leistung wird der Auftrag rechtswirksam und die AGB gelten als akzeptiert.

- Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen zukommen zu lassen.

- Die Fotografin hat das Recht, Aufträge abzulehnen.

3. Preise, Zahlung, Fälligkeit

- Die Umsetzung des Auftrages wird eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise sind der Website zu entnehmen und verstehen sich in Euro. Die Rechnung hierfür erhält der Auftraggeber wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht ausschließlich in digitaler Form per E-Mail.

- Die Grundgebühr (Gebühr für das Shooting) gilt als Reservierungsgebühr und ist per Vorkasse zu zahlen. Erst ab Zahlung gilt der vereinbarte Termin zur Erbringung der Leistung als verbindlich reserviert.

- Die Gebühr für bestellte Fotos wird gesondert in Rechnung gestellt nach Auswahl der Fotos. Der entsprechende Auftrag zur Bearbeitung und Bereitstellung dieser Fotos wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet.

- Die Zahlungsfristen sind sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellungsdatum zu zahlen. Als Zahlungsmethode wird Banküberweisung akzeptiert.

- Die Fotografin hat das Recht, Mahnspesen sowie die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Interventionen an den Auftraggeber zu berechnen.

- Ratenzahlung ist nach Absprache möglich. Bis zur vollständigen Zahlung des Auftrages bleiben alle Leistungen und Lieferungen Eigentum der Fotografin.

4. Stornierung, Terminverschiebung, Widerruf

- Folgende Stornierungsbedingungen gelten für die Gebühr für Shootings:
- bis 14 Tage vor vereinbartem Termin: Rückerstattung des Gesamtbetrages
- 13 Tage bis 7 Tage vor vereinbartem Termin: 30% des Gesamtbetrages
- 7 Tage bis 48h vor vereinbartem Termin: 50% des Gesamtbetrages
- unter 48h vor vereinbartem Termin: keine Rückerstattung
- Wenn die Fotografin den Termin aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt verschieben muss, ist sie verpflichtet einen neuen Termin ermöglichen.

- Bei Fotoshootings, welche im Freien ohne Schutz vor Nässe, Kälte, Hitze stattfinden, kann es zu kurzfristigen Absagen aufgrund des Wetters kommen. Die Fotografin ist verpflichtet, einen neuen Termin zu ermöglichen.

- Bei Absage des Termins durch die Fotografin ohne Bereitstellung eines Ersatztermins erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages.
- Sämtliche Rückerstattungen werden an die gleiche Zahlungsquelle erstattet, von der die Fotografin sie erhielt. Eine zwischenzeitliche Änderung dieser ohne Mitteilung an die Fotografin führt nicht zum Zahlungsverzug der Fotografin.

5. Bildbearbeitung, Retusche, Bildbereitstellung

- Die Fotografin ist, soweit vom Auftraggeber nicht ausdrücklich anders gewünscht, in der Gestaltung der Fotos sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.

- Dem Auftraggeber ist aufgrund der bisher veröffentlichten Ergebnisse (Portfolio) der Bildstil der Fotografin bekannt und erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Bilder in ähnlichem Stil einverstanden. Künstlerische Stilfragen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem Portfolio-Stil entspricht.

- Die Fotografin bestimmt den Aufwand der Retusche selbst. Besondere Wünsche können genannt werden, es besteht aber keine Umsetzungsgarantie.

- Die Fotografin kann dem Auftraggeber zur Sicherung des Tieres während des Shootings Leinen und Halsbänder (sogenannte „Shootingleinen“) zur Verfügung stellen, welche im Nachhinein retuschiert werden.

- Bei Nachbestellungen können sich Farb- und Helligkeitsdifferenzen gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

- Druckergebnisse, welche durch den Auftraggeber angefertigt werden, können in Farbe und Helligkeit von den digital bereitgestellten Fotos abweichen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

- Die Originaldateien (RAW-Dateien) sind nicht zu erwerben.

6. Besonderheiten durch die Arbeit mit Tieren

- Der Auftraggeber ist vor, während und nach dem Shooting für das Tier verantwortlich. Entstehende Schäden durch das Tier an Equipment des Fotografen, Personen oder anderen Tieren liegen in der Haftung des Auftraggebers.

- Der Auftraggeber bestätigt mit Buchung, dass die am Shooting teilnehmenden Tiere haftpflichtversichert sind.

- Durch das Tier entstehende Verunreinigungen am Ort, an dem das Shooting durchgeführt wird, sowie am Equipment des Fotografen sind durch den Auftraggeber zu entfernen.

- Der Auftraggeber ist in der Verantwortung, auf das Tierwohl zu achten. Ein Verstoß gegen das aktuell geltende Tierschutzgesetz wie Gewalteinwirkung, Zufügen von Schmerzen etc. führt zum Abbruch des Shootings. Es erfolgt keine Erstattung der Grundgebühr.

- Der Auftraggeber stellt sicher, dass von den am Shooting teilnehmenden Tieren keine Gefahr ausgeht. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Hunde mit Beschädigungsabsicht entsprechend gesichert sind (passender Maulkorb).

- Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von örtlichen Vorschriften wie beispielsweise einer Leinenpflicht zuständig. Lässt der Auftraggeber Tiere freilaufen während des Shootings, liegt dies in seinem Verantwortungsbereich.

- Weisungen der Fotografin bezüglich des Umgangs mit der Location zum Zwecke des Schutzes von Natur oder Gebäuden sind Folge zu leisten.

7. Haftung

- Der Auftraggeber bestätigt, dass er und alle am Shooting teilnehmenden Personen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.

- Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden an den bereitgestellten Daten. Die Originaldateien werden 2 Jahre nach dem Shootingtermin aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fotografin berechtigt, aber nicht verpflichtet , die Dateien zu vernichten.

- Die Fotografin haftet nicht für eine verzögerte, nicht vollständig oder nicht erfüllte Leistung in Folge von außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Gründen (höhere Gewalt).

- Die Fotografin haftet nicht für technische Probleme bei der Zustellung der digitalen Fotos, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

- Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber oder ein weiterer Teilnehmender verursacht.

- Die Fotografin übernimmt keine Haftung bei der Nutzung der unter 5. genannten „Shootingleinen“. Dem Auftraggeber steht es jederzeit frei, eigene Befestigungsmaterialien zu nutzen.

8. Leistungserbringung, Auswahlgalerie

- Die Fotografin ist verpflichtet, dem Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach dem Shooting eine Auswahl in einer Online-Auswahlgalerie zur Verfügung zu stellen.

- Die zur Verfügung gestellten Auswahlbilder sind komprimiert und mit einem deutlichen Wasserzeichen versehen. Diese dienen lediglich der Auswahl und berechtigen den Auftraggeber nicht, sie zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder durch sich selbst oder Dritte bearbeiten zu lassen.

- Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine Auswahl zu treffen und diese der Fotografin mitzuteilen. Die Fotografin erstellt daraufhin eine Rechnung über das aufgewählte Foto-Paket, sofern es sich nicht um ein Komplettpaket handelte.

- Äußert der Auftraggeber keine Absicht, weitere Fotos nachbestellen zu wollen, ist die Fotografin berechtigt, 2 Wochen nach Übermittlung der Auswahl die Auswahlbilder in der Galerie zu löschen.

- Die Fotografin ist verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach Zahlung der Gebühr für die Fotos die fertig bearbeiteten Fotos ebenfalls in der Online-Galerie zur Verfügung zu stellen. Diese stehen 4 Wochen zum Download bereit. Danach wird die Galerie gelöscht.

- Hat der Auftraggeber das Interesse, weitere Fotos innerhalb der unter 7. genannten Aufbewahrungsfrist nachzubestellen, hat er dies der Fotografin schriftlich mitzuteilen. Die Fotografin erstellt ohne Erhebung einer Gebühr eine Online-Auswahlgalerie.

9. Urheberrecht, Nutzungsrecht, Veröffentlichung

- Es handelt sich bei allen Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des §2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz. Urheber im Sinne des §7 UrHG ist die Fotografin.

- Weder durch die Bereitstellung der Fotos noch durch eventuelle Ideen bei der Platzierung des Motivs erhält der Auftraggeber das Miturheberrecht gem. §8 UrHG

- Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

- Die Fotos sind für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es gilt ausschließlich ein privates Nutzungsrecht. Abweichungen sind schriftlich festzuhalten und zu vergüten.

- Das Teilen der Fotos durch den Auftraggeber in den sozialen Medien ist ausschließlich gestattet, wenn hierfür die von der Fotografin bereitgestellten sogenannten Webdateien (komprimierte Datei mit sichtbarem Logo der Fotografin) verwendet werden und die Fotografin namentlich erwähnt wird (Nennung in der Bildunterschrift und/oder Markierung). Ausnahmen bilden für Kooperationen bereitgestellte Fotos, welche zu Werbezwecken des Auftraggebers produziert und ohne Logo bereitgestellt werden. Hier ist die Nennung der Fotografin als Urheber ausdrücklich erwünscht.

- Jede Veränderung der Fotos ist untersagt. Hierzu zählt: Entfernen des Wasserzeichens (Fotografenlogo) durch Zuschnitt oder Entfernung, Fotomontage, Verwendung von Filtern, Hinzufügen von Symbolen oder Schriften). Eine Veränderung der Fotos durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie die Verwendung der Fotos, um mittels KI Videos, Fotos oder Grafiken zu erstellen, ist ausdrücklich untersagt.

- Es ist nicht gestattet, die Fotos durch Dritte bearbeiten oder verändern zu lassen.

- Es ist nicht gestattet, die Fotos für die Teilnahme an Gewinnspielen oder Wettbewerbe zu nutzen.

- Die Fotografin behält sich vor, bei Verstoß gegen das Urheberrecht eine Vertragsstrafe in Höhe des dadurch entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen sowie rechtliche Schritte in Form einer Anzeige einzuleiten.

- Die Fotografin ist berechtigt, Fotos auf denen ausschließlich Tiere abgebildet sind zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die Nutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Website der Fotografin, die Nutzung in den sozialen Medien, Präsentation im Portfolio, Verwendung in Printmedien, Teilnahme an Wettbewerben und Ausstellungen. Eine Weitergabe an Dritte zu deren Werbezwecken erfolgt nicht. Der Auftraggeber willigt dem mit Vertragsschluss ein, es sei denn er widerspricht dem schriftlich.

- Sind auf Fotos Personen erkennbar, erfolgt die Veröffentlichung und Nutzung der Fotos seitens der Fotografin auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Personen.

10. Datenschutz

- Es werden zur Auftragserfüllung erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers gespeichert.

- Die Fotografin ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

- Die gesonderten Datenschutzbestimmungen sind gültig.

11. Schlussbestimmung

- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 85757 Karlsfeld.

- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

- Änderungen bedürfen der Textform.

- Sind Bestimmung der AGB oder zusätzlich erstellter Verträge unwirksam, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt.

- Alle am Vertragsschluss beteiligten Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich wirksame zu treffen.

 

Stand: 28.02.2026

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